Verkehrsstraf- und Bussgeldrecht
Bussgeld- und Strafverfahren - So verhalten Sie sich richtig!
Verkehrsunfall:
Bezahlen Sie keine Verwarnungsgelder!
Mit der Bezahlung eines Verwarnungsgeldes geben Sie praktisch ein Schuldbekenntnis ab, was dazu führt, dass die Durchsetzung eigener Schadenersatzansprüche beeinträchtigt bzw. vereitelt wird.
Darüber hinaus braucht die Polizei nach Zahlung des Verwarnungsgeldes den Unfall nicht mehr ordnungsgemäß aufzunehmen (Anfertigung einer Skizze, Sicherung von Unfallspuren etc.), so dass im Nachhinein eine Unfallrekonstruktion nicht mehr möglich ist.
Verkehrskontrolle:
Machen Sie vor Ort keine Angaben zur Sache!
Werden Sie an der Anhaltestelle mit dem Vorwurf konfrontiert, gegen Strassenverkehrsvorschriften verstoßen zu haben, so ist es unklug, voreilig Angaben zur Sache zu machen.
Erklären Sie: "Ich werde mich zu dem Vorwurf schriftlich äußern."
Damit behalten wir die Möglichkeit, den Vorwurf zu überprüfen.
Anhörungsbogen/Bussgeldbescheid:
Umgehend nach Erhalt in meine Kanzlei geben. Ich erledige alles weitere für Sie und beantrage Akteneinsicht. Danach kann die Sache in Ruhe geprüft und besprochen werden.
Punkte beim Verkehrszentralregister:
Beachten Sie: Die Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister dient ausschließlich dazu, Ihnen den Führerschein abzunehmen. Deshalb muss man im eigenen Interesse darauf bedacht sein, Punkte zu vermeiden.
Hierbei bin ich Ihnen gerne behilflich.
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Anwaltskanzlei Bauer
